AGB • • •

• Loslassen • Entspannen • Wohlfühlen • Lernen • Wissen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminarveranstaltungen und Teamcoachings

1 Allgemeines
Mit der Seminaranmeldung sowie der Auftragserteilung für Teamcoachings erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters verbindlich an.

2 Anmeldung und Auftragserteilung
2.1 Anmeldungen zu Seminaren sowie Aufträge für Teamcoachings müssen schriftlich erfolgen (per Post, Fax, E-Mail) und werden erst rechtswirksam, wenn sie durch den Anbieter schriftlich bestätigt werden. Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Daten der Teilnehmer werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet. Die mit der Anmeldung einhergehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert.
Wir behalten uns die Zulassung zur Teilnahme im Einzelfall vor.
2.2 Die Preise für Seminare sind Bruttopreise, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.  Sie verstehen sich inklusive der Seminarskripte jedoch exklusive weiterer Materialien und Unterlagen wie beispielsweise weiterführender Literatur, Ebenso vom Seminarpreis ausgenommen sind Übernachtung und Verpflegung.
2.3 Die Preise für Teamcoachings sind Nettopreise, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.  Sie verstehen sich inklusive der Coachingunterlagen jedoch exklusive weiterer Materialien und Unterlagen wie beispielsweise weiterführender Literatur. Ebenso vom Preis ausgenommen sind Übernachtung und Verpflegung.
2.4 Die Rechnungsstellung erfolgt zum Seminar und ist spätestens zum Seminarbeginn ohne Abzug bezahlbar. Die Rechnungsstellung für Teamcoachings bedarf je nach Leistungsumfang einer individuellen Vereinbarung.

3 Teilnahmebescheinigung
3.1 Nach Beendigung des Seminars erhalten die TeilnehmerInnen ein entsprechendes Zertifikat über die Teilnahme an dem Seminar.

3.2 Übernachtung und Verpflegung
Der Veranstalter hält für die Teilnehmer an Seminarveranstaltungen entweder ein Zimmerkontingent in naheliegenden Hotels und Pensionen oder Seminarhäusern bereit. Die Zimmer können direkt beim Pensions- oder Hotel- oder Seminarhausbetreiber unter Bezugnahme auf die Veranstaltung abgerufen und gebucht werden. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen Pension, Hotel oder Seminarhaus und dem Teilnehmer zustande.

4 Rücktritte und Stornierungen
4.1 Bei Seminaren und Teamcochings müssen Rücktritte von bereits schriftlich angemeldeten Teilnehmern schriftlich erfolgen. Für die Stornierung werden folgende Bearbeitungsgebühren erhoben:
Bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: keine
Bis 1 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 10 % der Seminargebühr (zzgl. MwSt.).
Darunter: 50% der Seminargebühr
Bei Nichterscheinen: 100% der Seminargebühr
Bis spätestens 24 Stunden vor Seminarbeginn haben Sie die Möglichkeit einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Eine eigene verbindliche Anmeldung des Ersatzteilnehmers ist erforderlich.

5 Absage von Veranstaltungen und Haftung, Änderungsvorbehalte
5.1 Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen auf Grund einer zu geringen Teilnehmerzahl abzusagen oder zu verlegen. Der Auftraggeber wird in diesem Fall spätestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Semnarleiters oder Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ebenso erfolgt bei Kursausfall oder Terminverschiebung keine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie von durch Arbeitsausfall entstehenden Auslagen.
5.2  Der Veranstalter behält sich vor, erforderliche inhaltliche und organisatorische Änderungen und Abweichungen vor oder während des Seminars durchzuführen, soweit diese den Gesamtcharakter des angekündigten Seminars nicht wesentlich ändern. Ebenso ist eine Änderung der im aktuellen Seminarprogramm abgedruckten Termine sowie des Seminarortes möglich. Über erforderliche Änderungen werden die angemeldeten Teilnehmer unverzüglich informieret. 
5.3 Der Veranstalter haftet bei eigenem Verschulden oder dem seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz.

6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
6.1 Dem Veranstalter verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Seminar- und Coachingunterlagen. Dem Leistungsnehmer ist es nicht gestattet Skripte oder sonstigen Seminarmaterialien ohne ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in Daten verarbeitende Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen.

7 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Wirksamkeit
7.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters.
7.2 Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung (Salvatorische Klausel)

 


 

 

>>> zurück zur Startseite